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Blauzungenkrankheit erreicht Thüringen

10. August 2024

 

Die Landratsämter der Landkreise Eichsfeld und Nordhausen haben gestern jeweils in einem Schafbestand den Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 festgestellt. Die Proben zur Untersuchung wurden aufgrund von Krankheitserscheinungen entnommen. Es handelt sich bisher in beiden Beständen jeweils um Erkrankungen eines Einzeltieres. Sowohl die Behandlung der betroffenen Tiere als auch der Einsatz insektenabwehrender Mittel wurden bereits eingeleitet.

 

Die Krankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Weitergehende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Jedoch verliert das Land Thüringen durch diesen Eintrag mit Stand heute (10. August 2024) seinen Status „BTV-frei“, welcher durch die Europäische Kommission im April 2021 anerkannt worden ist, und wird somit zum Restriktionsgebiet. Die Blauzungenkrankheit war in Thüringen zuletzt im Jahr 2009 festgestellt worden. 

 

Das Verbringen von Wiederkäuern und deren Zuchtmaterial in freie Gebiete ist nun nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich. Hinweise finden Sie zeitnah unter: https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit/blauzungenkrankheit

 

Es ist davon auszugehen, dass weitere Fälle von Blauzungenkrankheit folgen werden. Derzeit zeigt sich ein extrem dynamisches Ausbruchsgeschehen, lediglich die Bundesländer Brandenburg, Saarland und Bayern mussten noch nicht erklären, dass sie nicht mehr frei sind.

 

Bei den europäischen Nachbarstaaten ist neben den Niederlanden und Belgien nun auch Frankreich betroffen. Das Virus wird durch Stechmücken, sog. Gnitzen, übertragen und tritt daher saisongebunden vom späten Frühjahr bis in den Herbst auf.

 

Die Thüringer Sozialministerin Heike Werner ruft nochmals alle Tierhalterinnen und Tierhalter auf, ihre Tiere durch Impfung zu schützen: „Der heiße und feuchte Sommer beschleunigt die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit enorm, da er Stechmücken ideale Bedingungen bietet. Tiere, die erkranken, zeigen zum Teil schwere Symptome. Deshalb ist eine Impfung auch aus Tierschutzgründen geboten.“ 

 

Das Land und die Tierseuchenkasse unterstützen die Tierhaltenden mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten. Die begleitende Behandlung mit insektenabwehrenden Mitteln (Repellentien) wird dringend angeraten, um für den Zeitraum bis zur Ausbildung der Immunität einen zusätzlichen Schutz zu bieten.

 

Hintergrundinformationen:

 

Symptome der Blauzungenkrankheit sind unter anderem: Fieber, Apathie, Nasenausfluss, Durchblutungsstörungen, Lippen- und Zungenödeme mit Blaufärbung der Zunge, Schädigungen der Maulschleimhaut und im Bereich der Nase, Schwellungen und Verkrustungen der Naseneingänge, was das Atmen erschwert, sowie Entzündungen der Klauen, die mit Lahmheit einhergehen. Beim Rind ist das Leitsymptom ein starker Milchrückgang.

 

In Thüringen ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BT) gegen den Serotyp 3 (BTV -3) auf der Grundlage der Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) möglich. Die Impfung ist durch einen Tierarzt durchzuführen und kann mit folgenden Impfstoffen vorgenommen werden:

 

  • Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH

  • Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U.

  • Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A.

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Die konkreten Vorgaben für die Impfung sind der Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vom 20. Juni 2024 zu entnehmen: https://verbraucherschutz.thueringen.de/fileadmin/startseite/tiergesundheit/tierseuchen/doc/2024-06-20_PA_AV_BTV_Impfung.pdf

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