Ein Notfall liegt vor,
Folgende Symptome oder Anzeichen gelten beispielgebend als Notfall: Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch, Atemnot, stärkere oder unstillbare Blutung, helle/blasse Schleimhäute, Krampfanfälle, anhaltender blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen, zunehmende Schwäche, plötzliche Lähmungserscheinungen, Augenverletzung, Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften, Verbrühungen, Verbrennungen oder schwerer Verkehrsunfall.
(c) Heim- und Kleintierpraxis Sarah Wagner
Der Notfall ist der/m diensthabenden Tierärztin/Tierarzt telefonisch anzukündigen, warum?
Bitte bedenken Sie, dass nur wenige notfalldiensthabende Tierärzte pro Dienst zur Verfügung stehen. Es ist daher wichtig, dass Sie den für Sie zuständigen Tierarzt, bevor Sie diesen aufsuchen, telefonisch kontaktieren. Durch die Absprache geben Sie dem diensthabenden Tierarzt die Möglichkeit, fachlich abzuwägen, ob Ihr Fall eventuell in die reguläre Sprechstunde verlagert werden kann. Dadurch ersparen Sie möglicherweise sich und ihrem Tier unnötige Fahrtzeiten. Indem Sie Ihren Notfall ankündigen, helfen Sie dabei, die Notfalldienstkapazitäten zu schonen.
Hinweis
Wird der Notfalldienst durch andere Fälle als Notfälle blockiert, kann dieser Dienst in dem betreffenden Zeitfenster den eigentlichen Zweck nicht erfüllen.