Struktur
Die Organisationsstruktur der Landestierärztekammer Thüringen ist durch das Thüringer Heilberufegesetz (ThürHeilBG), dort insbesondere die § 13 und 16, sowie die Satzung der Landestierärztekammer Thüringen vorgegeben.
Oberstes Organ der Landestierärztekammer Thüringen ist die Kammerversammlung. Satzungsgemäß hat die Kammerversammlung 25 Mitglieder. Die Kammerversammlung wählt den Vorstand. Der Vorstand ist das zweite Organ der Landestierärztekammer Thüringen und besteht aus dem Präsidenten, der Vizepräsidentin und 5 Beisitzern.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Landestierärztekammer Thüringen. Der Präsident ist der Vorsitzende des Vorstands und vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich.
Zur Erledigung der laufenden Geschäfte unterhält die Landestierärztekammer Thüringen eine Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle unterliegt der Aufsicht des Vorstands und wird von einem Geschäftsführer geleitet. Der Geschäftsführer wird vom Präsidenten im Einvernehmen mit dem Vorstand eingestellt.
Zur ständigen und vorübergehenden Bearbeitung einzelner Sachgebiete können Ausschüsse eingesetzt werden. Die Ausschussmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Kammerversammlung bestätigt. Die Ausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Ausschüsse haben beratende Funktion und erhalten ihre Aufgaben durch den Vorstand zugewiesen.