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Vorübergehende Berufsausübung

Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Tierärztin oder Tierarzt besitzen, jedoch keine Approbation, und den tierärztlichen Beruf nur vorübergehend ausüben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Tierärztin“ bzw. „Tierarzt“ zu führen.

 

Tierärztin/Tierarzt - Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung beantragen 

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