Aufgaben der Landestierärztekammer
Die Aufgaben der Landestierärztekammer Thüringen sind in § 4 der Satzung definiert und leitet sich aus dem Thüringer Heilberufegesetz (ThürHeilBG) ab.
Die Landestierärztekammer
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wirkt an der Erhaltung eines sittlich und wissenschaftlich hoch stehenden Berufsstandes mit, insbesondere durch Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Berufsausübung und Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung der Kammerangehörigen,
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unterstützt den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie das öffentliche Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, nimmt zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen Stellung sowie unterbreitet Vorschläge für alle den Berufsstand und die Berufsausübung betreffenden Fragen und erstattet insoweit Gutachten,
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regelt die Berufspflichten der Kammerangehörigen in einer Berufsordnung und die Weiterbildung der Kammerangehörigen in einer Weiterbildungsordnung und überwacht die Erfüllung der Berufspflichten der Kammerangehörigen,
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regelt erforderlichenfalls den tierärztlichen Notfalldienst,
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nimmt im Rahmen der Gesetze die beruflichen Belange des tierärztlichen Berufsstands in Thüringen wahr,
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wirkt auf ein gedeihliches Verhältnis der Kammerangehörigen untereinander hin,
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schlichtet die aus der Berufsausübung entstehenden Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen oder zwischen Kammerangehörigen und Dritten,
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trifft nähere Regelungen über die Ausbildung, die Fort- sowie die Weiterbildung der Mitarbeiter der Kammerangehörigen,
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führt Aufgaben durch, die ihr mit ihrer Einwilligung von der Landesregierung durch Rechtsverordnung zugewiesen wurden,
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nimmt die ihr nach dem Thüringer Heilberufegesetz obliegenden weiteren Aufgaben wahr.