Information zur Registrierung von Equidenhaltungen in Thüringen
Meldung von Equiden bei der Thüringer Tierseuchenkasse
Anpassung der HI-Tier-Equidendatenbank
Seit dem 21. April 2021 gilt ein neues EU-Tiergesundheitsrecht, das für Landtiere, Wassertiere und sonstige Tiere die Vorbeugung gelisteter und neu auftretender Tierseuchen sowie deren Bekämpfung regelt. Mit in Kraft treten der Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrechtsakt, Animal Health Law = AHL) und den dazugehörigen Durchführungs- und delegierten Rechtsakten wurde eine Vielzahl Verordnungen und Richtlinien der EU aufgehoben, darunter auch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/262 – Equidenpass-Verordnung.