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Anerkennung ausländischer Weiterbildungsbezeichnung

 

Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt in Thüringen Ihren Beruf ausüben wollen, oder den Beruf nicht ausüben, dort aber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können Sie neben Ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse in einem bestimmten beruflichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder auf zusätzlich erworbene Kenntnisse in einem anderen Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen. Das Erlangen und Führen dieser Weiterbildungsbezeichnungen wird im Thüringer Heilberufegesetz (ThürHeilBG) und in der Weiterbildungsordnung der Landestierärztekammer Thüringen geregelt. Eine Weiterbildungsbezeichnung dürfen Sie nur führen, wenn Sie auf Antrag eine Anerkennung durch die Landestierärztekammer Thüringen erhalten haben. Die von einer anderen Tierärztekammer in Deutschland erteilte Anerkennung zum Führen einer Bezeichnung im Sinne des § 24 ThürHeilBG gilt auch in Thüringen.

 

  

Hier finden Sie alle Informationen und die nötigen Unterlagen

Zuständigkeitsfinder

Weiterbildungsbezeichnung als Fachtierarzt

anerkennen - Antragsformular PDF